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Wiederrufsbelehrung & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sofern sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder e-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen im Anschluss an Ihre Bestellung nochmals gesondert in Textform.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens an dem Tag, nachdem Sie die Ware, diese Widerrufsbelehrung in Textform sowie die weiteren Informationen gem. § 312 c Abs. 2 BGB, BGB-InfoV erhalten haben, wie z. B. die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 312 d Abs. 2 BGB).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

Heko Arbeitsschutz
Maybachstr. 14
71414 Korb
Telefon: 07151-37820
Fax: 07151-30716

Inhaber: Georg Kowarsch
Telefon: 07151-37820
Fax: 07151-30716

Mail:info@arbeitsschutz-heko.de
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der Kauf hinfällig und sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße Gebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Die Zurücksendung erfolgt auf Ihre Kosten. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf unsere Gefahr. Wurden Ihnen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt, gilt folgende Regelung: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EURO 40,00 nicht übersteigt oder, wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
 


Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zu-
künftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich et-
was anderes vereinbart worden ist.

1.2 Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die
Mit diesem getätigte Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen
Bedingungen hiermit ausdrücklich.

1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch,
so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.

1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksam-
keit der übrigen VL nicht berührt.


2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2 Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten,
Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusam-
menhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als
Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer
Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu
verstehen.

2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

2.4 Wir schließen nur Verträge mit einem Mindestnettowarenwert von € 25,00 ab.


3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.

3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gülti-
gen Listenpreise.

3.4 Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der 
Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.

3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung

4.1 Teillieferungen sind zulässig.

4.2 Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schrift-
liche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als  Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines  Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.

4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertrags-partners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.

4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so  gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „frachtfrei“ erfolgt.

4.5 Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehre- ren Teilpartien mit und ohne Umladung.

4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des
Vertriebspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspart- ners zu versichern.

4.7 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.


5. Leistungshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrli- zenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer an-gemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinaus- zuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser  Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung je- doch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemesse- nen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zu- rückzutreten.


6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skon- to, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.

6.3 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vor- legung von Schecks haften wir nicht.

6.4 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderungen entspre- chend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zuzüglich der jeweils  gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

6.5 Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Ab- zug sofort zur Zahlung fällig.

6.6 Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8 % über dem sogenannten Basiszinssatz zu berechnen.

6.7 Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
 
 - mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
 - von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden  oder
 - nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt wer-  den, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners   zweifelhaft erscheinen lassen,
sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung
- sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
- sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
 zu verlangen.

Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständi- gen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbe- ziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszah- lung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und  ermächtigt, dass

7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.

7.2.2 der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und

7.2.2 die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.

7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.

7.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einzie- hungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.

7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuld- ner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.

7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unse- rer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ge- trennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich
jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des weiteren be-rechtigt, die Ware zu eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rech-nungsbetrages abzüglich 30 % pauschalisierten Schadenersatz.

Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren  Schaden nachzuweisen.

Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegen- standes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der geliefer- ten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Be- triebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Ver- tragspartners einzusehen.

7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um ins- gesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur
 Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7.8 Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des
Insolvenzverfahrens gestellt wird.


8. Produkthaftung

8.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit
Unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder
den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für
einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch
keine Haftung.

8.2 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen
Über die von uns vertretene Waren, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezi-
fische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Pro-
dukte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem
Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch
Endverbraucher Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

9. Gewährleistung

9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung
uns schriftlich bekanntzugeben.

Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

9.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

9.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

9.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüg- lich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware be- gründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.

9.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die
Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum
Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf
Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab.

Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen,
wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzügli- chen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendi-
gen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner
aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.

Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rech-
nungen nicht bezahlt.

9.6 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleich- wohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verwei- gern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksen- dung eine Gebühr bis zu 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber € 25,00, sowie
alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Ausla-
gen dem Vertragspartner zu berechnen.


10. Verjährung

10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der
Ware, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwen-
dungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der
Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.

10.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.


11. Datenspeicherung
 
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – so- weit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig
Ist – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflich- tungen des Vertragspartners unser Sitz.

12.2 Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Ver-tragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches
Stiftungsvermögen ist, Waiblingen, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhält- nis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.


13. Anzuwendendes Recht

13.1 UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.

13.2 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich
das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


14. Inkrafttreten

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis
dahin gültigen VL.


15. Copyright

Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigen-
enen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma HEKO zu-
lässig.


Korb, 01. Juli 2003

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