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Vorschriften und Regeln zum Atemschutz Voraussetzung für den Einsatz von Filtergeräten ist ein Sauerstoffgehalt von mindestens 17 % in der Umgebungsluft! Filtertypen Gasfilter schützen vor Gasen und Dämpfen, wobei diese in mehrere Arten und die Filter in entsprechende Typen unterteilt werden. Partikelfilter schützen vor Staub, Rauch, Spray und Nebel. Kombinationsfilter sind Gas- und Partikelfilter in einem. Atemfilter: Kennzeichnung und Anwendungsbereiche Filtertyp Hauptanwendungsbereich Kennfarbe AX Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt < 65 ° C braun A Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt > 65 ° C braun B Anorganische Gase und Dämpfe (Chlor, Schwefel-, Cyanwasserstoff etc.) grau E Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff gelb K Ammoniak grün CO Kohlenmonoxid schwarz Hg Quecksilber (Dampf) rot NO Nitrose Gase einschließlich Stickstoffmonoxid blau Reaktor Radioaktives Jod einschließlich radioaktives Jodmethan orange P Partikel weiß Für AX-Filter, Spezial- und Sonderfilter gelten zusätzliche Regeln. Je nach Schadstoffkonzentration werden Filtergeräte mit Partikelfiltern oder partikelfiltrierende Halbmasken eingesetzt. Um dem Anwender die Wahl des geeigneten Schutzes zu erleichtern, sind die Atemfilter in: • Filterarten • Filterklassen und • Schutzstufen eingeteilt. Darüber hinaus werden sie mittels Kennfarben, Typenbezeichnungen und Hauptanwen-dungsbereichen unterschieden. Die Lagerzeiten Die Lagerzeit für fabrikmäßig verschlossene und sachgemäß gelagerte Gas- und Kombina-tionsfilter ist auf jedem Filter angegeben. Partikelfilter sind bei korrekter Lagerung in der Regel unbegrenzt haltbar. Für den Einsatz von Filter-Atemschutzgeräten müssen folgende Bedingungen mit Sicherheit bekannt sein: • vorhandene Schadstoffe müssen nach Art, Eigenschaft und Zusammensetzung bekannt sein. • der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muß mehr als 17 Vol% betragen. • Gasfilter dürfen nur gegen gasförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Partikeln. • Partikelfilter dürfen nur gegen partikelförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Gase. • wenn Gase und Partikel zugleich auftreten, oder wenn Partikel Gase freisetzen können, sind Kombinationsfilter zu verwenden. • die für die jeweilige Filterklasse höchstzulässige Schadstoffkonzentration ist zu beachten. Die Gebrauchsdauer Die Standzeit eines Atemfilters hängt von seiner Größe (Klasse) und den Umgebungsbedin-gungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadstoffgehalt usw.) sowie dem Luftverbrauch des Trägers ab. Das Ende der Gebrauchsdauer von Gasfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Gase ein-gesetzt wurden, ist an Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinungen bei der Einatmung zu erkennen. Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Parti-kel eingesetzt wurden, ist am Ansteigen des Atemwiderstandes (Einatemwiderstandes) zu erkennen. MAK-Wert kennzeichnet die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Arbeitszeit im all-gemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unange-messen belästigt. TRK-Werte werden für krebserzeugende und -verdächtige Stoffe aufgestellt, für die kein MAK-Wert be-steht. Für eine Reihe krebserzeugender und erbgutändernder Arbeitsstoffe können MAK-Werte nicht ermittelt werden. Filter-Einsatz- und Grenzbereiche Filterart Klasse Schadstoffe Grenzbereich Gasfilter 1 2 3 Gase und Dämpfe Gase und Dämpfe Gase und Dämpfe 0,1 Vol% 0,5 Vol% 1,0 Vol% Partikelfilter P1 feste Partikel inerter Stoffe 4-faches, P2 feste und flüssige Partikel minder- giftiger (gesundheitsschädlicher) Stoffe 10faches des MAK-Wertes Halbmasken: 50 P3 feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe Vollmasken: 200 faches / MAK Kombinationsfilter 1-P2 Gase und Dämpfe sowie feste und flüssige Partikel mindergiftiger (ge-sundheitsschädlicher) Stoffe 2-1P2 Gase und Dämpfe sowie feste und flüssige Partikel mindergiftiger (ge-sundheitsschädlicher) Stoffe Entsprechende Kombinations- Werte 2-1P3 Gase und Dämpfe sowie feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe Für Schadstoffe sind Grenzwerte vorgeschrieben, die am Arbeitsplatz nicht über-schritten werden dürfen (MAK, TRK, BAT-Werte). Gefahren für die Atmung Staub besteht aus feinverteilten, kleinen, festen Teilchen, die in der Luft schweben und sich lang-sam durch ihre Schwerkraft absetzen. Nebel besteht aus in der Luft gelösten, feinverteilten, kleinen, flüssigen Tröpfchen, wie sie z. B. durch Versprühen von Lösemitteln entstehen. Rauch entsteht, wenn feste Materialien durch Behandlung mit großer Hitze verdampfen und an-schließend zu sehr kleinen Rauchpartikeln kondensieren. Gase sind, wie der Sauerstoff und Stickstoff in der Atemluft, in der Lage, sich in alle Richtungen ungehindert auszubreiten. Dampf ist der gasförmige Anteil von Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig oder fest sind. Benzin ist z. B. eine Flüssigkeit, die bei Raumtemperatur leicht verdampft.
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